1. Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von der dr. dub vinylrecording - Eppensteiner & Waltl GnbR (im folgenden dr. dub genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch Auftragserteilung anerkannt werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich und werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn nicht erneut ausdrücklich auf sie verwiesen wird. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit im übrigen.
2. Vertragsschluß und Auftragsdurchführung
Der Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung bzw. mit der Ausführung des Auftrages zustande.
3. Preise
Für die Lieferungen und Leistungen der dr. dub gelten die Preise der am Tag der Lieferung gültigen online Preisliste, sofern nicht in dem Angebot ausdrücklich ein abweichender Preis genannt wird.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft ausgestellt. Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist vorbehaltlich nachfolgender Regelungen innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
4.2 Soweit wir unsere Leistung in Teilen erbringen, sind wir berechtigt, vom Auftraggeber auch Teilzahlung zu verlangen.
4.3. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen in Höhe von 5% zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
4.4 Bei Banküberweisungen gilt der Tag, an dem die Gutschrift bei uns eingeht, als Zahlungseingang.
4.5 Gerät der Auftraggeber mit einer bereits fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die bei normalem Verlauf erst später erfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen. weiterhin sind wir berechtigt, die uns obliegenden Leistung zu verweigern, bis der Auftraggeber die Gegenleistung bewirkt.
5. Lieferverzug, Lieferungsmöglichkeiten
5.1. Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung und der kompletten Anlieferung produktionsreifer Unterlagen. Die Lieferfrist verlängert sich zudem angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse und sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände auf unserer Seite (oder auf seiten unserer Vorlieferanten).
5.2. Verlangt der Auftraggeber in Fällen, in denen dr. dub die Leistung schuldhaft unmöglich geworden ist oder sich dr. dub in Verzug befindet, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so kann er diesen nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den jeweiligen Auftrag geltend machen, sofern es sich um atypische und nicht vorhersehbare Schäden handelt.
6. Versand, Lagerkosten
Der Versand erfolgt auf Vorkasse, Rechnung oder per Nachname, jedoch auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die Transport ausführende Person oder Anstalt übergeben worden ist oder zwecks Versendung dr. dub verlassen hat. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Soweit der Auftraggeber eine besondere Versandart wünscht, berechnen wir die Mehrkosten. Sonderwünsche für die Versandart sind für jede Bestellung neu zu erteilen. Die Versandkosten (Fracht und Porto) sowie die Zollgebühren werden bei Lieferungen außerhalb Österreichs zusätzlich berechnet.
7. Abnahmeverzug
7.1. Wenn der Auftraggeber nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung weiterhin die Annahme verweigert oder vorher ernsthaft und endgültig erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
7.2. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung können wir den Auftragswert ohne Nachweis als Entschädigung fordern. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.
7.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Teillieferungen (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.
8. Gewährleistung
8.1 Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich binnen einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Ware zu erheben. Dabei ist die Überprüfung durch uns zu gewährleisten. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen gegen uns nur geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 30 Tagen vom Zeitpunkt der Abnahme an bei uns eintrifft.
8.2. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
8.3. Wir haben zunächst das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist uns eine angemessene Frist einzuräumen. Misslingt die Nachbesserung (Ersatzlieferung) oder wird sie nicht in angemessener Frist erbracht oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung und Schadenshaftung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen,es sei denn, dass wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder Eigenschaften ausdrücklich zugesichert haben.
9. Eigentumsvorbehalt
Der Auftraggeber bleibt Eigentümer der von Ihm angelieferten Unterlagen für die Herstellung (Datenträger), die auf seine Gefahr und sein Risiko eingelagert werden. Diese Unterlagen werden nur für Aufträge des Auftraggebers verwendet und ein Jahr nach der letzten Verwendung ohne weitere Mitteilung vernichtet. Alle die für die Produktion hergestellten Materialien bleiben unser Eigentum. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung sowie bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
10. Haftung
dr. dub haftet in voller Schadenshöhe, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für leichte Fahrlässigkeit oder sonstige (einfache) Erfüllungsgehilfen haftet dr. dub nicht, sofern diese nicht vertragliche Pflichten verletzt haben, die für die Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbar sind oder auf deren strikte Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden bzw. mittelbaren Schäden als Folge mangelhafter Produkte der dr. dub ist ausgeschlossen.
10.1 Reklamationen/Beschwerden
Im Fall von Reklamationen oder Beschwerden wird um Kontaktaufnahme mit dem drdub.com Kundenservice unter der Telefonnummer +43 681 20672638 oder der E-Mail Adresse praxis@drdub.com ersucht.
10.2 dr. dub verpflichtet sich alle zugesandten materialien wie cd's, files, grafiken oä. sorgsam zu verwahren und nicht an dritte weiterzugeben. dr. dub ist nicht verpflichtet ihm zugesandte daten länger als ein Jahr ab zusendung zu archivieren.
11. Urheberrecht bei angelieferten Inhalten
Der Auftraggeber bestätigt, dass er bei sämtlichen angelieferten Ausgangsmaterialien (Film-, Ton-, Daten- und sonstiger Aufzeichnungen bzw. Aufnahmen) über die diesbezüglichen urheberrechtlichen Verwertungs-, sowie Vervielfältigungsrechte verfügt.
11.1 Bei Einzelanfertigungen:
Der Auftraggeber bestätigt, dass Vinyl Einzelanfertigungen ausschließlich im privaten Gebrauch Anwendung finden, nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind und nicht öffentlich aufgeführt werden.
Die einzige Ausnahme für Weiterverkauf und öffentliche Aufführung besteht dann, wenn sämtliche urheberrechtlichen Angelegenheiten inkl. Verwertungs, sowie Vervielfältigungsrechte und ggf. vorhandene Leistungsschutzrechte der Audioinhalte für diese Zwecke vom Auftraggeber geklärt werden.
Der Auftraggeber bestätigt, dass Dr.Dub nicht verpflichtet ist zu überprüfen, ob gefertigte Vinyl Einzelanfertigungen für den Weiterverkauf, bzw. für öffentliche Aufführungen berechtigt sind.
Der Auftraggeber bestätigt, dass er volle Verantwortung trägt für rechtmäßigen Gebrauch der angefertigten Einzelanfertigungen und es in seiner Verantwortung liegt die Befugnis für die Anfertigung in erster Linie zu besitzen.
11.2 Bei Auflagen:
Der Auftraggeber gewährleistet, dass sämtliche anfallende urheberrechtlichen Vergütungen an die zuständige Verwertungsgesellschaft abgeführt werden.
Die sogenannte Herstellungsgenehmigung wird der Auftraggeber von Dr.Dub für die Vervielfältigungen seines Tonträgers zur Verfügung stellen,
sowie die Benutzung von veröffentlichten und unveröffentlichten eigenen und lizenzierten Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen der Ausgangsmaterialien mitteilen.
Mit der Klärung der Leistungsschutzrechte ist z.B. die Abklärung der Verlagsrechte bei der Übernahme von Musik gemeint, die bereits von einem Musikverlag auf CD oder anderen Datenträgern vervielfältigt wurde. In diesem Fall besteht, über die Rechte des Komponisten bzw. Texters hinaus, ein Recht des Verlags an der gegenwärtigen Aufnahme.
11.3 Falls Dr.Dub von Dritten (bzw. Verwertungsgesellschaften) aufgrund angeblicher Verletzungen von urheberrechtlichen
Verwertungs- und Verbreitungsrechten Dritter in Anspruch genommen wird, so wird der Auftraggeber des betreffenden Auftrages Dr.Dub
von diesen Ansprüchen in vollem Umfange freistellen und Dr.Dub die erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung zur Gänze erstatten.
12. Drucksachen
12.1 Inhalte der Druckdaten und die daraus produzierten Druckerzeugnisse dürfen nicht
- Rechte und Ansprüche Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzen,
- gegen geltende Gesetze und Rechtsverordnungen verstoßen,
- diskriminierend sein oder gegen allgemeine Gleichbehandlung verstoßen,
- belästigend, beleidigend, obszön oder in sonstiger Weise unangemessen sein,
- rassistischer, fremdenfeindlicher, gewaltverherrlichender, sexistischer oder sonstiger sittenwidriger bzw. verfassungsfeindlicher Natur sein bzw. solche Ziele verfolgen.
12.2 Handelsübliche Abweichungen von der Vorlage (das sind insbesondere geringfügige Farbabweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren; geringfügige Farbabweichungen zwischen Labeldruck, Coverdruck und Picturediscdruck; Farbabweichungen zwischen digitaler Vorlage und Ausdruck aufgrund unterschiedlicher Farbkalibrierung bei Bildschirmen; Farbabweichungen bei Anlieferung der Bildateien als RGB Datei) können nicht ausgeschlossen werden und sind kein zur Gewährleistung berechtigender Mangel.
12.3 drdub.com haftet nicht für allfällige Datenübertragungsfehler.
13. E-Mail Marketing
Alle Auftraggeber erklären sich einverstanden, in den Verteiler des von dr. dub ca. 6x jährlich versandten Newsletters aufgenommen zu werden. Dies gilt auch für Personen welche Anfragen über E-Mail an dr. dub richten bzw. Ihrerseits Newsletter und Werbemails an dr.dub senden. Dieser Newsletter Service kann jederzeit über die webseite www.drdub.com oder per E-Mail abbestellt werden.
14. Sonstiges
mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von dr. dub ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die zwischen dr. dub und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich österreichischen Recht. Erfüllungsort ist Fieberbrunn. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen dr. dub und dem Auftraggeber aus den zwischen ihnen abgeschlossenen Verträgen - einschließlich deren Anbahnung - ergebenen Streitigkeiten ist das Bezirksgericht Kitzbühel. dr. dub ist nach seinem Ermessen auch berechtigt, den Auftraggeber an dessen Sitz zu verklagen.